Das Land Salzburg stellt mit einem neuen Angebot einen ausreichenden Versicherungsschutz für Ehrenamtliche zur Verfügung. Es soll sichergestellt werden, dass den freiwilligen Helfer*innen bei ihrem Engagement kein Nachteil entsteht, wenn sie selber im Rahmen der Tätigkeit über keinen Versicherungsschutz verfügen.  

Zusammenfassung des neuen Versicherungsschutzes

  • Haftpflicht-, Unfallversicherung und Rechtschutz
  • Keine vorherige Meldung nötig. Gültig für alle freiwillig tätigen Personen (egal ob im formeller oder informeller Form) mit Haupt- und Nebenwohnsitz in Salzburg
  • Ein Versicherungsschutz ist jedenfalls gegeben. Entweder gilt eine bestehende Versicherung (eines Vereins oder eines Dachverbandes) oder eben das neue Angebot.
  • Mitversichert sind ehrenamtliche Tätigkeiten in den Nachbarbundesländern (innerhalb eines 30 Kilometer Umkreises mit Ausgangspunkt der Tätigkeit in Salzburg). Wenn etwa eine freiwillig tätige Person mit Wohnsitz im Bundesland Salzburg eine ältere Dame/einen älteren Herrn nach Mondsee zu Verwandten begleitet und etwas passiert, greift die Versicherung.
  • Die Schadensmeldung erfolgt mittels eines vorgefertigten Schadensformulars an die Abteilung 8 des Landes Salzburg.
  • Versicherungsunternehmen „Oberösterreichische Versicherung AG“
  • Kontakt Servicestelle Ehrenamt: +43 662 8042-2014 oder per Mail an ehrenamt@salzburg.gv.at

Detaillierte Informationen über den genauen Inhalt und die Höhe des Schutzes finden sich im Folder des Landes Salzburg.

Mehr Info gibt’s bei der Servicestelle Ehrenamt des Landes.

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Landesjugendbeirat@salzburg.gv.at

Unterstützt durch das Land Salzburg

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