Die Empfehlungen für die außerschulische Jugendarbeit gemäß der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordung wurden aktualisiert. (Stand 16.04.22)
Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick
Zusammenkünfte sind uneingeschränkt möglich:
- Die Maskenpflicht entfällt
- Die 2G bzw. 3G-Regel entfällt
- Essen & Trinken ist erlaubt
- Keine Kontaktpersonennachverfolgung nötig
- Nächtigungen sind zulässig
Zusammenkünfte mit mehr als 500 Teilnehmenden:
- Ernennung eines/einer COVID-19-Beauftragten
- Erstellung eines COVID-19 Präventionskonzepts (Muster findet sich im Leitfaden des BKA)
Empfehlungen des BKA:
- Freiwilliges Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen
- Freiwillige Kontaktpersonennachverfolgung: Erhebung der Kontaktdaten von Teilnehmenden