Die Empfehlungen für die außerschulische Jugendarbeit gemäß der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordung wurden aktualisiert. (Stand 16.04.22) 

Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick

Zusammenkünfte sind uneingeschränkt möglich:

  • Die Maskenpflicht entfällt
  • Die 2G bzw. 3G-Regel entfällt
  • Essen & Trinken ist erlaubt 
  • Keine Kontaktpersonennachverfolgung nötig
  • Nächtigungen sind zulässig

Zusammenkünfte mit mehr als 500 Teilnehmenden:

  • Ernennung eines/einer COVID-19-Beauftragten
  • Erstellung eines COVID-19 Präventionskonzepts (Muster findet sich im Leitfaden des BKA)

Empfehlungen des BKA: 

  • Freiwilliges Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen 
  • Freiwillige Kontaktpersonennachverfolgung: Erhebung der Kontaktdaten von Teilnehmenden 

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